Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile.
Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind.
Der Kläger bekam sein Geld. Der Amtsrichter entschied, dass der Schaden auch der anderen Bauteile zu begleichen sei, wenn diese – wie hier – untrennbar mit den Kabeln verbunden seien. Schließlich brauche sich ein Versicherungsnehmer auch nicht darauf verweisen zu lassen, dass links und rechts eines Loches in einem Kühlwasserschlauch dieser noch in Ordnung sei. Alles was sich als ein einziges Bauteil darstellt, sei versichert. Ein so genannter nicht versicherter Folgeschaden läge dann vor, wenn aufgrund eines Marderbisses es etwa zu einer Motorerhitzung infolge eines nicht korrekt arbeitenden Temperaturfühlers komme.
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein - Pressemitteilung vom 18.06.07