Verkehrsrecht -

Alkoholverbot für Fahranfänger

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger beschlossen.

Damit soll die überdurchschnittlich hohe Beteiligung von Führerscheinneulingen an schweren Alkohol-Verkehrsunfällen reduziert werden.

Betroffen von dem Alkoholverbot sind alle Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unabhängig von ihrem Alter. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einem Bußgeld von in der Regel 125 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Hintergrund:

Trotz eines beachtlichen Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten zehn Jahren besteht für die Gruppe der 18- bis 25-jährigen weiterhin das höchste Risiko, als Autofahrer bei einem Unfall zu Tode zu kommen. Diese Altersgruppe stellt mit weit über 80 Prozent den größten Teil der Fahranfänger dar. An mehr als 30 Prozent der Alkohol-Unfälle mit Personenschaden ist diese Altersgruppe beteiligt, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich 8 Prozent beträgt. Ingesamt geht rund jeder neunte Verkehrstote auf das Konto von Alkohol am Steuer. Bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration führt gerade bei Fahranfängern bis 20 Jahre im Vergleich zu einem nüchternen Fahrer zu einem 25prozentigen höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 14.02.07