Sozialrecht -

Neuer Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

Neuer Beitragssatz 15,5 %

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 01.01.2011 auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgeführt. Versicherte zahlen wieder 8,2 %, Arbeitgeber 7,3 %. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Der Beitragssatz steigt damit insgesamt von 14,9 auf 15,5 %.
 
Bemessungsgrenzen sinken

Günstig wirkt sich für die Versicherten aus: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 sinkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 44.550 € jährlich (2010: 45.000 €) beziehungsweise 3.712,50 € monatlich (2010: 3.750 €). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der GKV berechnet.
 
Ab 2011 wird der Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter. Arbeitnehmer müssen künftig nur noch ein Jahr (vorher waren es drei Jahre) ein bestimmtes Bruttogehalt haben, um wechseln zu können. Die Versicherungspflichtgrenze sinkt 2011 von 49.950 auf 49.500 € beziehungsweise von 4.162,50 € monatlich auf 4.125 €.
 
Zusatzbeitrag mit Sozialausgleich

Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind, erheben die Krankenkassen sie als einkommensunabhängige Beiträge. Diese Beiträge zahlt das Mitglied direkt an die Krankenkasse. Über die Höhe entscheidet jede einzelne Krankenkasse selbst. Die meisten Kassen benötigen 2011 keinen Zusatzbeitrag.
 
Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Versicherte hat dann Anspruch auf Ermäßigung seines Beitrags.
 
Beispielrechnung:
Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 20 € im Monat. Der Versicherte hat ein Einkommen von 800 €. Der Sozialausgleich bewirkt nun: 2 % von 800 € Einkommen entspricht 16 €. Das ist die Erhöhung, die er höchstens zahlen muss. Er spart also 4 €.

Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Durch die Neuordnung des Arzneimittelmarktes werden die Krankenkassen und damit die Beitragszahler entlastet. Erstmals müssen Arzneimittelhersteller für alle neuen Medikamente den zusätzlichen Nutzen nachweisen. Für diese Arzneimittel handeln Pharmaunternehmen und der Spitzenverband der Krankenkassen einen Rabatt auf den Abgabepreis aus.

Bei allen anderen Arzneimitteln gelten nur noch marktübliche Festbeträge. Patienten erhalten wie bisher die wirksamsten Medikamente. Sie beteiligen sich nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten. Gesetzlich Versicherte können künftig auch ein teureres Medikament ihrer Wahl bekommen, wenn sie die höheren Kosten selbst tragen.

Für die Wahltarife „Kostenerstattung“, „Beitragsrückerstattung/Prämienzahlung“ und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtung“ verkürzen sich die Bindungsfristen von drei Jahren auf ein Jahr. Für die Wahltarife „Selbstbehalt“ und „Krankengeld“ gilt auch 2011 die dreijährige Bindung.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 28.12.10