Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz am 18.08.2006 in Kraft getreten.
Mit dem AGG kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen - geht aber teilweise deutlich über diese Verpflichtung hinaus. Vor allem Unternehmen werden von dem neuen Gesetz stark betroffen sein. Sie müssen alle Prozesse - insbesondere im Zusammenhang mit Einstellungen - durchleuchten, um künftig sicherzustellen, dass es nicht zu Verstößen gegen das AGG kommt. Das Inkrafttreten des Gesetzes hatte sich verzögert, da die Prüfung des Gesetzes im Bundespräsidialamt nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.{DB:tt_content:2566:bodytext}
Um sich umfassend über die praktischen Folgen des AGG zu informieren, empfehlen wir Ihnen das Fachbuch "Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht" von Dr. Klaus Michael Alenfelder.
Quelle: BGBl. I - Nr. 39 vom 17.08.06