Die Qualität und Quantität des Besucherverkehrs von Mitmietern kann im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses als Mangel bewertet werden.
Eine fehlerhafte Beratung durch den Mieterschutzverein entschuldigt nicht ein vertragswidriges Verhalten des Mieters.
Der Bundestag hat eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen.
Die massive Belästigung eines Nachbarn mit unbestellten Warenlieferungen kann strafrechtliche Folgen haben.
Formularvertragliche Abgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen, die sich an "starren" Fristen und Prozentsätzen ausrichten, sind unwirksam.
Vermieter von Wohnraum dürfen die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umlegen.
Der Bundesgerichtshof hat seine neuere Rechtsprechung zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht fahrlässiger Verursachung…
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz am 18.08.2006 in Kraft getreten.
Bundestag und Bundesrat haben dem AGG zugestimmt.
Der Bundesgerichtshof hat zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der…
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