Das Bundeskabinett hat das Wachstumspaket trotz des Koalitionsstreits über die Familienförderung ohne Änderungen beschlossen.
Bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts ist auch der Aufwand des Elternteils zur Wahrnehmung des Umgangskontakts zu beachten.
Der BGH hatte über die Frage der Ruhensberechnung nach § 1587 a BGB zu entscheiden.
Versorgungsausgleich bei Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung
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