Baurecht -

Tagungsbericht des Deutschen Baugerichtstags

Der Arbeitskreis VII/2 des Deutschen Baugerichtstags e.V. stellt einen ersten Diskussionsvorschlag einer Adjudikations- Ordnung für das Bauwesen vor.

Nachdem der AK VII/2 bereits am 28.05.2009 in Eschborn bei Ernst & Young Real Estate die im Bauwesen bestehenden ADR-Verfahren vorgestellt hatte, wurde die Arbeit nun in Hamburg bei Latham & Watkins fortgesetzt.

 

Dr. Christoph Priebe (LL.M.) hob in seiner Begrüßungsansprache hervor, dass Adjudikation eine Herzensangelegenheit für ihn sei. Volkswirtschaftlich sei die bisherige Streitkultur schädlich und verschlinge Unmengen an Ressourcen bei allen baubeteiligten Parteien. Alles münde in gewaltigen Overhead-Kosten, die zur Forderungsabwehr und -durchsetzung dienten, zu Bauzeitverzögerungen führten und das Vertrauen der Vertragspartner zueinander und die gemeinsame Kooperationsbereitschaft nachhaltig beschädigten. Es sei daher ein Gebot der Stunde, den Baubeteiligten ein Modul anzubieten, das eine schlanke Streitbeilegung ermögliche.

Die bereits in Eschborn konstituierte AK VII/2-Intensivgruppe - bestehend aus dem renommierten Baubetriebler Univ.-Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla, dem insbesondere auch im englischen Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Rudolf von Laun (LL.M. MSc FCIArb), dem erfahrenen Berater Dipl.-Ing. Lothar Sabisch, den im Markt bekannten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Alfons Schulze-Hagen, dem baubetrieblichen ADR-Experten Dipl.-Ing. Matthias Sundermeier, dem international erfahrenen Adjudikator Dr.-Ing. Helmut Köntges und Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Moritz Lembcke - präsentierte einen ersten Diskussionsvorschlag einer Adjudikations- Ordnung.

Der erste Vorschlag

Dieser sieht eine vertrauliche, baubegleitende Entscheidung in maximal 60 Werktagen vor, die von einem neutralen Adjudikator nach summarischer Sachverhaltsprüfung mit einem Beurteilungsspielraum getroffen wird. Die Entscheidung ist nur vorläufig bindend und kann durch ein (Schieds-) Gericht beseitigt werden. So soll ein störungsfreier Bauablauf gewährleistet und die Konfliktkosten erheblich reduziert werden.

In der anschließenden Diskussion zeichneten sich insbesondere Univ.-Prof. Dr.-Ing. Claus Jürgen Diederichs (Leiter AKVII/3, Fellow der Royal Institution of Chartered Surveyors (FRICS), Aufsichtsratsvorsitzender DU Diederichs Projektmanagement AG), Dr. Daniel Waterstaat, LL.M. (ASIB e.V. / Drewsen Rechtsanwälte), Dipl.-Ing. Gerald Müller (ASIB e.V. / Geschäftsführer ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH), Dr.-Ing. Michael Hergenröder (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing Jürgen Usselmann (Hill International) mit konstruktiven Beiträgen aus. Man war sich einig, dass nach einem Feinschliff ein handfester und ausgereifter Vorschlag gelungen ist.

Ausblick

Lembcke wies abschließend darauf hin, dass die Adjudikations- Ordnung auch mit Leben gefüllt werden müsse. Dieses gelänge nur, wenn man alle Institutionen, die für Alternative Dispute Resolution (ADR) im Bauwesen eintreten, für das gemeinsame Vorhaben begeistern könne. Der Deutsche Baugerichtstag müsse die Federführung übernehmen und werde mit den Institutionen und Interessenvertretern den Dialog beginnen. Nur einheitliche Standards würden den Durchbruch hin zur Anwendung von effizienten ADR-Verfahren schaffen, da ein unübersichtliches Alternativangebot zum staatlichen Gerichtsverfahren erhebliche Unsicherheiten potenzielle Anwender schüre. Das bestehende Konkurrenzverhältnis sei für die Etablierung von ADR im Bauwesen sehr kontraproduktiv.

Die renommierten Mitglieder des AK VII/2 wollen ihren kurzen und prägnant formulierten Regelungsvorschlag bereits am 24.11.2009 an der Technischen Universität Dortmund (Lehrstuhl Baubetrieb und Bauprozessmanagement) mit dem interessierten Fachpublikum aus der Bauwirtschaft diskutieren.

Quelle: Rechtsanwältin Anna Breidenbach, LL.M. (Düsseldorf) - Beitrag vom 19.10.09