Baurecht -

Nachbarklage gegen Minarett abgewiesen

Der geplante Bau eines Minaretts in Bielefeld-Brackwede verletzt keine nachbarschützenden baurechtlichen Vorschriften.

VG Minden, Urt. v. 22.04.2010 — 9 K 981/09 —noch nicht rechtskräftig

Darum geht es:

Im Jahre 2004 errichtete der Türkisch-Islamische Kulturverein Bielefeld mit entsprechender Baugenehmigung der Stadt Bielefeld eine Moschee in Brackwede. Ende 2008 beantragte der Verein zusätzlich eine Baugenehmigung für ein Minarett neben der Moschee. Die Stadt erteilte diese Genehmigung im Februar 2009 antragsgemäß mit der Auflage, dass die Nutzung des Minaretts zum Gebetsaufruf und der Einbau einer Lautsprecheranlage nicht zulässig sind.

Wesentliche Entscheidungsgründe:


Das Gericht hat die Klage eines Nachbarn gegen diese Genehmigung heute abgewiesen. Das geplante Minarett verstoße nicht gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gegenüber dem klagenden Nachbarn.

Abstandsvorschriften eingehalten
In der Umgebung des Minaretts gebe es sowohl Wohnbebauung als auch Gewerbebetriebe. In diese bauliche Gemengelage füge sich das Minarett ein. Es halte auch genügend Abstand zum Grundstück des Klägers.

Nutzung zum Gebetsaufruf nicht zugelassen

Wesentlich sei bei alledem, so das Gericht, dass eine Nutzung des Minaretts zum Gebetsaufruf (Muezzinruf) ebenso wie der Einbau einer Lautsprecheranlage nicht beantragt und ausdrücklich auch nicht zugelassen worden sei. Beides sei deshalb nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens. Sollte eine solche erweiterte Nutzungsmöglichkeit künftig einmal beantragt werden, müsste darüber in einem neuen Verfahren unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarn entschieden werden.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Gegen das Urteil kann der unterlegene Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellen.

Quelle: VG Minden - Pressemitteilung vom 22.04.10