Chancen und Risiken der Mediation für Rechtsanwälte

Mediation, Segen oder Unheil für die Rechtsanwälte?

Sicher ist, dass Mediation immer bekannter wird, zuletzt durch den Streit zwischen der Gewerkschaft der Lokführer GdL und der Deutschen Bahn AG, in dem die Herren Kurt Biedenkopf und Heiner Geißler als Vermittler bzw. Mediatoren bestellt wurden, aber auch als Mittler zwischen zerstrittenen Lagern in einer Gemeinde (vgl. AZ v. 09.10.2007). Ablauf und Charakteristika einer Mediation wollen wir hier nicht erörtern. Das ist in der Fachliteratur ausführlich geschehen (einen kurzen Überblick finden Sie hier oder ein Video dazu).{DB:tt_content:2566:bodytext}

Doch welche Bedeutung kommt der Mediation für die Anwaltschaft zu?
Viele Anwälte würden Mediation am liebsten ignorieren und so weiter machen wie bisher. Dahinter steckt oftmals die Befürchtung, dass Mediation zu Mandatsverlusten und Umsatzeinbußen führt. Was aber wäre, wenn Mediation im Gegenteil Mandantenbindung und Umsatzsteigerungen einbringt? Wenn Mandanten fragten, ob ihr Anwalt eine Mediation durchführen oder sie als rechtswahrender Vertreter begleiten könnte?

Mandatsverlust oder Mandantenbindung
Fangen wir mit der Frage Mandatsverlust oder Mandantenbindung an. Letztlich kommt es hierbei nur auf die Zufriedenheit des Mandanten an, weniger auf die tatsächliche Qualität der geleisteten juristischen Arbeit. Ist der Mandant zufrieden, kommt er wieder, ist er es nicht, dann verliert man ihn meistens. Was aber macht den Mandanten zufrieden oder unzufrieden? Der Mandant will vor allem eins, dass der Anwalt sein Problem möglichst schnell und kostengünstig aus der Welt schafft.

Damit zählt letztlich nur, ob die Mediation im Stande ist, Konflikte kostengünstiger und schneller zu lösen, als gewöhnliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, einen Vergleich in allen Einzelheiten darzulegen. Kostenvergleiche gibt es viele und durchweg schneidet die Mediation sehr gut ab. Einzigartig ist jedoch der Kostenvergleich von Dr. Bert Bregenhorn, der vor allem die Transaktionskosten (also die Kosten, die bei einem Unternehmen in einer streitigen Auseinandersetzung neben den Gerichts- und Anwaltskosten anfallen) mit in die Kostenrechnung einbezieht. Dieser Kostenvergleich ist hier kostenlos einsehbar. Ein Mediationsverfahren von der Idee bis zum Abschluss dauert durchschnittlich nur wenige Monate. In dieser Zeit kann man kaum ein Urteil bekommen.

Anwälte könnten befürchten, dass sie den Mandanten an den Mediator verlieren. Dies ist aber unwahrscheinlich, ein solcher Fall ist auch nicht bekannt. Anwälte als Parteivertreter und Mediatoren haben völlig unterschiedliche Aufgaben. Daher wird eine Partei einen guten Mediator allenfalls als Vermittler für zukünftige Mediationsverfahren ins Auge fassen.

Ein weiterer Aspekt ist der Ausschluss von künftigen Mandaten aufgrund eines Interessenkonfliktes. Denn wer in einer Angelegenheit als Parteivertreter vorbefasst war, kann später nicht Mediator sein und wer als Mediator tätig war, kann nicht anschließend Parteivertreter sein. Diese Schlussfolgerung ändert aber nichts an der Lage, die ohne Mediation bestünde.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Einsatz von Mediation eher zur Mandantenbindung führt, als zu Mandatsverlust. Zu bedenken ist auch, dass Mandanten in Zukunft wegen der zunehmenden Öffentlichkeitswirkung explizit Mediation fordern werden. Dann wird es schwer sein, den Mandanten zufrieden zu stellen, indem man ihm etwas anderes „verkauft“.

Umsatzeinbußen oder -steigerungen
Als nächstes wollen wir die finanziellen Auswirkungen der Mediation betrachten. Es ist klar, dass Anwälte nur dann bereit sind, Mediationsverfahren durchzuführen, wenn sie dadurch nicht weniger verdienen als bisher.

Um dies zu prüfen, stellen wir die zwei herkömmlichen Vergütungsmodelle für die Anwaltstätigkeit, nämlich die Vergütung nach RVG und die Stundenvergütung aufgrund einer Vergütungsvereinbarung, gegenüber. Die bestehenden Kostenvergleiche gehen meist irrtümlicherweise davon aus, dass grundsätzlich eine gesetzliche Vergütung erfolgt, was nicht der Realität entspricht.

Bei sehr kleinen Streitwerten wird auch im Anwaltsalltag häufig nicht auf gesetzlicher Basis abgerechnet, da dies kaum rentabel wäre. Fraglich ist bei kleinen Streitwerten nur, ob durch die zusätzlichen Kosten eines Mediators das Verfahren unrentabel wird. Dazu sind aber nicht nur die Gerichtskosten dem Mediatorenhonorar gegenüberzustellen, sondern, es sind auch die Transaktionskosten zu berücksichtigen, wie es die oben erwähnten Berechnungsmodelle von Bert Bregenhorn zeigen. Bei diesem Vergleich ist das Mediationsverfahren auch bei kleineren Streitwerten im Regelfall rentabel, da es vor allem Zinsnachteile sind, die die gerichtlichen Verfahren aufgrund der langen Dauer teurer machen.

Sofern es dem Anwalt gelingt, mit seinen Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen und über Jahre hinweg etliche Stunden abzurechnen oder einen Streit auf gesetzlicher Vergütungsbasis durch mehrere Instanzen zu führen, dann kann dies sicherlich zu höheren Umsätzen führen, als wenn sich der Anwalt auf ein kurzes, für den Klienten erfolgreiches Mediationsverfahren einlässt. Aber: Stellt dies den Mandanten zufrieden? Denn ein Mandant, dem über Jahre hinweg hohe Kostennoten in Rechnung gestellt wurden und dessen Interessen dann trotz des Zeitaufwandes und des ganzen Ärgers nicht befriedigt werden, dürfte wohl bald einen anderen Berater vorziehen. Ein Mandant, der wiederkommen soll, wird dies nur tun, wenn er das Gefühl hat, gut beraten worden zu dein. Bekanntlich gibt es ja in Deutschland keinen Anwaltsmangel...

Bei großen Streitwerten, bei denen die gesetzliche Vergütung über den Stundenhonoraren liegt, wird der Anwalt auch nach gesetzlichen Gebühren abrechnen. Wir wollen einmal darstellen inwiefern sich die Gebühren unterscheiden. Sofern ein Gerichtsverfahren stattfindet, kann der Anwalt folgende Gebühren abrechnen:
  • 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG

  • meist 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

  • Evtl. 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG

Wenn der Anwalt seinen Mandanten im Mediationsverfahren begleitet, kann er folgende Gebühren abrechnen:

  • 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG

  • 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Die Terminsgebühr kann gemäß Vorbemerkung 3 Absatz 3 VV RVG abgerechnet werden, da Gespräche zur gütlichen Beilegung geführt werden.

  • 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG (sofern Mediation erfolgreich). Diese Gebühr fällt meist an, denn die Mediation in wirtschaftlichen Konflikten ist in etwa 80% der Fälle erfolgreich, so dass das Gelingen wesentlich wahrscheinlicher ist, als das Scheitern der Mediation.

Folglich kann der Anwalt im Mediationsverfahren bei gesetzlichen Gebühren mindestens genauso viel abrechnen, wie bei gerichtlichen Verfahren. Der Unterschied ist jedoch, dass der Anwalt seine Gebühren wegen der Kürze des Verfahrens relativ schnell verdienen kann. Im Gerichtsverfahren dauert es meist lange, bis auch eine Termins- oder gar Einigungsgebühr abgerechnet werden kann. Dies ist, sofern man wirtschaftlich denkt und auch mit Zinsvorteilen kalkuliert, bares Geld. Auch die Zahlungsmoral der Mandanten, die immer schlechter zu werden scheint, wird aufgrund eines befriedigenden Ergebnisses und einer schnellen Lösung in der Regel besser sein, als nach einem mehrjährigen Verfahren, dessen Ausgang oft dann noch ein unbefriedigender Kompromiss ist. Insofern kann Mediation sogar zu einer Umsatzsteigerung führen.

Ausblick
Es ist ganz natürlich, dass Mediation den Anwälten zunächst ein Dorn im Auge ist. Dennoch lohnt es sich, diese einmal von einer anderen Perspektive zu betrachten. Haben Sie nicht auch Fälle, die juristisch wenig ergiebig, aber dafür sehr emotional und zeitaufwendig sind? Oder in denen durch langfristige Beweisaufnahmen der durch gesetzliche Gebühren verdiente Stundenlohn in die Vergütungsstufe eines Hilfsarbeiters absinkt? Wie wäre es, wenn man solche Mandate nicht über Jahre hinweg mitschleppt, sondern schnell und professionell erledigen könnte? Ist es nicht sehr unbefriedigend, dem Mandanten nach ein paar Jahren Streit, aus welchen Gründen auch immer, zu einem Vergleich zu raten – sehenden Auges, dass die Kosten viel höher als der Gewinn sind – vom Zeitaufwand, Ärger und den Transaktionskosten ganz zu schweigen. Mediation ist sicher nicht die Wunderwaffe für jeden Konflikt, aber ein sehr gutes Produkt, dass man guten Gewissens verkaufen kann, um sich als professioneller Berater zu präsentieren.

EUCON - Europäisches Institut für Conflict Management e.V.

Quelle: Dr. Reiner Ponschab, Robert Seufert M.M., Rechtanwälte und Mediatoren - Beitrag vom 11.10.07