Rechtssuchende sollen zukünftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht erstmals die Möglichkeit vor, in derartigen Fällen eine sogenannte "Verzögerungsrüge" zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung zu verlangen.
Die vorgestellte Neuregelung sollen den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit sichern, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Gerichtsverfahren in Deutschland werden in den meisten Fällen zügig erledigt. Prozesse von unangemessener Dauer sind daher die Ausnahme, aber sie kommen vor. {DB:tt_content:2566:bodytext}
Bevor die Entschädigung geltend gemacht wird, muss der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen.
Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung von in der Regel 100 Euro vor.
Die Ansprüche bestehen unabhängig von einer etwaigen Überlastung der Gerichte oder einer angespannten Personalsituation. Besonders säumige Gerichte können zudem im elektronischen Bundesanzeiger aufgeführt werden. Rechtssuchende sollen zukünftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt werden.
Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 08.04.10