Der Verwaltungsbeirat im WEG: Alle relevanten Informationen für Ihr anwaltliches Mandat!

Der Verwaltungsbeirat ist im WEG als drittes fakultatives Verwaltungsorgan vorgesehen. Wie ist er zusammengesetzt, wie wird er gewählt, wie haftet er? Welche Gründe für Streitigkeiten zwischen Verwaltungsbeirat und Verwalter können auftreten? Was ist bei der Überprüfung der Jahresabrechnung und bei einer Stellungnahme des Verwaltungsbeirats gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG zu beachten? Die Antworten und alle weiteren relevanten Informationen, die Sie als Anwalt rund um den Verwaltungsbeirat im WEG brauchen finden Sie kompakt zusammengefasst hier auf unserer Themenseite. Darüber hinaus stellen wir Ihnen zur Unterstützung Ihrer anwaltlichen Tätigkeit praktische Checklisten zum Download zur Verfügung, die Sie sofort in Ihrem Mandat einsetzen und so bestens strukturiert vorgehen können! Lesen Sie bis zum Schluss!

 

Zusammensetzung, Wahl, Haftung und mehr: Das müssen Sie über den Verwaltungsbeirat wissen!

Was hat sich durch die WEG-Reform 2020 bei der Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats verändert? Was müssen Sie über Art und Durchführung der Wahl des Verwaltungsbeirats wissen? Wie weit reicht die Auskunftpflicht und die Haftung des Verwaltungsbeirats? In unserem Fachbeitrag finden Sie detailliert die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Verwaltungsbeirat! Klicken Sie hier!

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Gründe und Umgang mit Streitigkeiten zwischen Verwaltungsbeirat und Verwalter

Der Verwalter ist verpflichtet, mit dem Verwaltungsbeirat zusammenzuarbeiten. Gelingt dies nicht, kann dies ein Grund sein, den Verwalter abzuberufen. Welche Gründe für die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags können außerdem vorliegen und wie ist mit derartigen Streitigkeiten umzugehen? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle relevanten Informationen über Streitigkeiten zwischen Verwaltungsbeirat und Verwalter! Lesen Sie weiter!

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Checkliste für den Verwaltungsbeirat: Überprüfung der Jahresabrechnung

Hier können Sie unsere Checkliste für den Verwaltungsbeirat zur Überprüfung der Jahresabrechnung downloaden, so dass Ihnen hierbei keine Fehler unterlaufen. Klicken Sie hier!

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Checkliste: Stellungnahme des Verwaltungsbeirats gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG

Eingesehene Unterlagen, Prüfungshandlungen, Prüfungsergebnisse und Stellungnahme: Wenn der Verwaltungsbeirat eine Stellungsnahme gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG abgibt, ist hierbei einiges zu beachten. Damit Sie immer den Überblick behalten und systematisch vorgehen, haben wir eine praktische Checkliste für Sie erstellt, in denen Sie die einzelnen erforderlichen Schritte bis zur endgültigen Stellungnahme ganz einfach abhaken können. Hier gelangen Sie zum Download!

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