Unterstützung und Überwachung des Verwalters, Überprüfung von Abrechnung und Wirtschaftsplan, Vertretung der Gemeinschaft und mehr: Den Verwaltungsbeirat und dessen Vorsitzenden treffen zahlreiche Pflichten nach dem WEG. Damit Sie als Anwalt rundum informiert sind und so die optimale Vertretung Ihrer Mandanten sicherstellen, haben wir auf der folgenden Themenseite kompakt alle relevanten Inhalte für Sie zusammengefasst! Neben allen Informationen über die Aufgaben des Verwaltungsbeirats finden Sie hier praktische Checklisten zum Download, die Sie sofort in Ihrem Mandat verwenden können. Lesen Sie bis zum Schluss!
Gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG hat der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchührung seiner Aufgaben zu unterstützen, wobei der Verwaltungsbeirat lediglich eine vorbereitende und beratende Funktion hat. Aber auch die Überwachung des Verwalters zählt zur Aufgabe des Verwaltungsbeirats. Wie wird diese Überwachung konkret durchgeführt? Welche Befugnisse hat der Verwaltungsbeirat zur Erfüllung seiner Aufgaben? Wie haftet der Verwaltungsbeirat, wenn er seinen Aufgaben nicht nachkommt? Hier finden Sie die Antworten!
Mehr erfahren
Der Verwaltungsbeirat hat gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG die Aufgabe und Verpflichtung, den Wirtschaftsplan und die Abrechnung zu überprüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen. Wie weit reicht diese Prüfpflicht? Inwiefern hat sie sich durch die WEG-Reform verändert? Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag, was alles bei der Überprüfung von Abrechnung und Wirtschaftsplan sowie der diesbezüglichen Stellungnahme durch den Verwaltungsbeirat zu beachten ist! Außerdem können Sie hier unsere praktischen Checklisten für die Überprüfung der Jahresabrechnung und die Stellungnahme des Verwaltungsbeirats gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG downloaden!
Mehr erfahren
Unter welchen Voraussetzungen ist es Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen? Wer ist zur Einberufung berechtigt und verpflichtet, wenn kein Verwaltungsbeiratsvorsitzender bestimmt ist? Klicken Sie hier, um alle Informationen über die Aufgabe der Einberufung der Versammlung durch den Verwaltungsbeirat zu erhalten!
Mehr erfahren
Die relevanten Details über die Aufgabe der Unterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden unter das Versammlungsprotokoll finden Sie hier! Lesen Sie weiter!
Mehr erfahren
Aufgabe des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats (oder einen durch Beschluss dazu ermächtigten Wohnungseigentümer) ist es außerdem, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter zu vertreten. Welche Kompetenzen hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats bei der Vertretung der Gemeinschaft und was müssen Sie sonst noch wissen? Lesen Sie weiter!
Mehr erfahren
Sanierung des Gemeinschaftseigentums, Verwalterwahl, Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags und mehr: Hier finden Sie, was Sie über weitere durch Beschluss oder Vereinbarung auf den Verwaltungsbeirat übertragene Aufgaben wissen müssen!
Mehr erfahren