Vergütung und Aufwendungsersatz des Verwaltungsbeirats im Wohnungseigentumsrecht: Alle Infos für Anwälte!

Wofür kann vom Verwaltungsbeirat Aufwendungsersatz verlangt werden? Was ist bei pauschalierenden Aufwendungsersatzsätzen des Verwaltungsbeirats zu beachten und vieles mehr: Geht es um die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Verwaltungsbeirats, müssen Sie als Anwalt im Wohnungseigentumsrecht über viele Fragen detailliert Bescheid wissen. Deshalb haben wir die folgende Themenseite für Sie erstellt: Hier finden Sie alle Informationen sowie relevante Rechtsprechung rund um Aufwendungsersatz und Vergütung des Verwaltungsbeirats auf einen Blick! Lesen Sie bis zum Schluss!

 

Beauftragter? Dienstvertragscharakter? Grundlagen der Bestimmung von Aufwendungsersatz/Vergütung des Verwaltungsbeirats

Bei der Frage über einen Aufwendungsersatz bzw. eine Vergütung ist zunächst zwingend zu unterscheiden, ob es sich bei dem Beiratsmitglied um einen Beauftragten i.S.v. §§ 662 ff. BGB oder um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter (§§ 675, 611 ff. BGB) handelt. Wie Sie hier korrekt differenzieren, um die Vergütung bzw. den Aufwendungsersatz der Verwaltungsbeiratsmitglieder richtig zu ermitteln, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag!

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Wofür kann der Verwaltungsbeirat Aufwendungsersatz verlangen?

Erfahren Sie hier, für welche Aufwendungen oder Auslagen ein Mitglied des Verwaltungsbeirats Ersatz verlangen darf! Sind z.B. auch Kosten für Büromaterial für die Verwaltungsbeiräte erstattungsfähig? Klicken Sie hier für die Antwort!

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Alles über den Aufwendungsersatz hinaus: Die Vergütung des Verwaltungsbeirats

Alle Leistungen, die über den zuvor erläuterten Aufwendungsersatz hinausgehen, stellen eine Vergütung des Verwaltungsbeirat dar. Was ist eine sog. verdeckte Vergütung in diesem Zusammenhang? Lesen Sie weiter!

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Was Sie bei einem pauschalierenden Aufwendungsersatz des Verwaltungsbeirats beachten müssen!

Was müssen Sie bei einem pauschalierenden Aufwendungsersatz sorgfältig prüfen und was sind hier die üblichen Sätze für eine angemessene Aufwandsentschädigung? In unserem Fachbeitrag finden Sie die Antworten!

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Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung für Verwalter nach BRAGO

Rechtsprechung: Lesen Sie hier den spannenden Beschluss des BayObLG vom 31.03.2004 (2Z BR 11/04), der sich mit den Voraussetzungen befasst, unter denen ein Verwaltungsbeirat durch Mehrheitsbeschluss bestellt wird und wie der Verwalter von den Wohnungseigentümern eine Sondervergütung bewilligt bekommt, die er nach der BRAGO abrechnen kann!

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Alles was Sie zum neuen Zertifizierten Verwalter wissen müssen auf einen Blick!

In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?

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Spezialreport Jahresabrechnung

Leitfaden zum Anspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter auf Jahresabrechnung – inkl. HeizkostenV 2022 und neuer Informationspflichten.

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Checkliste GEIG

Das GEIG kann schnell zur unübersichtlichen Materie werden. In der vorliegenden Checkliste werden zahlreiche Prüfpunkte deshalb kurz und knapp thematisiert und geklärt!

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