Das Mietrecht steht 2023 ganz im Zeichen der Energiekrise. Hier ergeben sich für Vermieter zahlreiche Änderungen und der Beratungsbedarf nimmt sicher auch in Ihrer Kanzlei zu. Damit Sie selber bei den Themen rund um Energiepreisbremse, Dezember-Soforthilfe und CO2-Kostenverteilung up-to-date sind, haben wir einen topaktuellen Spezialreport für Sie verfasst, den Sie hier auf diesen Seiten kostenlos herunterladen können.
Im Jahr 2022 traten hingegen neben zahlreichen interessanten Entscheidungen vor allem die Änderungen rund um das Thema Mietspiegel sowie die neue Heizkostenverordnung in Erscheinung. In den folgenden Beiträgen geben wir Ihnen Informationen zu diesen Neuerungen. Lesen Sie jetzt weiter!
Im Jahr 2022 wurde das Mietspiegelrecht wesentlich geändert: Zum einen durch das bereits am 10.08.2021 verkündete, jedoch weitestgehend erst am 01.07.2022 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz –MsRG)“. Zum anderen durch die auf Grundlage des § 558c Abs. 5 BGB erlassene, am 28.10.2021 verkündete, ebenfalls erst zum 01.07.2022 in Kraft getretene „Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV)“. Welche Änderungen beim Mietspiegel nun zu beachten sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag – hier klicken und weiterlesen.
Die zum 1.12.2021 in Kraft getretene Novelle der Heizkostenverordnung bringt Änderungen der Anforderungen an die zu verwendenden Verbrauchserfassungsgeräte sowie die Verpflichtung zur unterjährigen Information der Nutzer mit sich. Für Verbrauchsmesseinrichtungen, die ab 1.12.2022 eingebaut werden, erhöhen sich nun weiter die Anforderungen. Hier mehr erfahren.
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Das neue Mietrecht 2019 – hier finden Sie auf einen Blick alle Änderungen der Mietrechtsreform durch das Mietrechtsanpassungsgesetz