Landing Page: So machen Sie Interessenten zu Mandanten

Sagt Ihnen der Begriff Landing Page etwas? Angerissen haben wir das Thema bereits in dem Artikel „Inserate – Warum Sie heute besser funktionieren und Erfolg plötzlich messbar wird“.

Es ging kurz gesagt um eine Internetseite, die Sie eigens für eine Werbeaktion – in diesem Fall eine Zeitungsanzeige – einrichten. Wenn Sie in der Anzeige nun auf weiterführende Informationen auf genau dieser Internetseite hinweisen, können Sie anhand der Besucherzahl auf der Seite messen, bei wie vielen Lesern Sie mit Ihrer Anzeige Interesse geweckt haben.

Heute möchten wir gerne mit Ihnen zusammen schauen, wie das mit der Landing Page genau funktioniert. Erfahren Sie, für welche vielfältige Zwecke Sie eine Landing Page nutzen können und was Sie dem Leser dort zusätzlich anbieten können, um Ihre Werbeaktionen, online und offline, effektiver zu machen. Mit einer gut gemachten Landing Page erhöhen Sie die Chance, dass aus Interessenten tatsächlich auch Mandanten werden!

Grundlegendes über Landing Pages

Eine Landing Page („Landeseite“) bezeichnet im Internet zunächst einmal lediglich eine Seite, auf der ein Nutzer landet. Wenn zum Beispiel ein Internet-Nutzer auf ein Google-Suchergebnis klickt, so ist die Seite, auf der er ankommt, die Landing Page.

Nun haben Sie natürlich Einfluss darauf, was der Nutzer auf Ihren Landing Pages zu sehen bekommt. Nutzen Sie diesen Einfluss, um Ihre Besucher auf der Seite zu „fesseln“.

So nutzen Sie Landing Pages zur Optimierung Ihrer Suchmaschinen-Maßnahmen

Nehmen wir an, Sie haben es geschafft, in der Google-Suche mit einem Ihrer Webseiten-Beiträge weit oben zu landen. Google-Nutzer sehen Ihren Eintrag bei Google, klicken darauf und landen auf Ihrer Webseite, in dem Fall also auf der Landing Page.

Wenn Sie diese „Landeseite“ nun so nutzwertig betexten und übersichtlich gestalten, dass der Leser nicht direkt wieder wegklickt, sondern Ihre Inhalte liest – so haben Sie einen wichtigen Schritt gemacht, dass dieser Leser Sie als kompetenten und serviceorientierten Rechtsanwalt registriert.

Es geht aber noch weiter: Wie wäre es, wenn Sie Ihren Lesern auf der Landing Page direkt ein Angebot machen, zu dem niemand nein sagen kann? Indem Sie zum Beispiel ein Mandantenmerkblatt mit weiterführenden Informationen als kostenlosen Download anbieten.

Beispiel:

Ein Vermieter sucht Informationen zum Thema Räumung, liest auf Ihrer Landing Page einen hervorragenden ersten Überblick und kann sich Ihre Broschüre „Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt“ kostenlos herunterladen.

Ihr Leser wird diesen Service sehr zu schätzen wissen. Wenn er auch noch in Ihrer Region wohnt und einen Mietrechtsanwalt sucht, dann würde ich darauf wetten, dass er bei Ihnen anruft, um Sie persönlich kennenzulernen.

So nutzen Sie Landing Pages, um Ihre Zeitungsinserate erfolgreicher zu machen

Mit einer Landing Page können Sie aber auch hervorragend klassische Offline-Akquisemaßnahmen mit der Online-Welt verbinden.

Beispiel:

Nehmen wir an, Sie sind Fachanwalt für Medizinrecht und möchten diese Zusatzqualifikation öffentlichkeitswirksam vermarkten.

Dann brauchen Sie erstens eine aussagekräftige Anzeige in einer Fachzeitschrift für Ärzte oder einem Ärzte-Newsletter, den das Zielpublikum liest.

Zweitens eine Informationsbroschüre (als PDF), z.B. mit Tipps für einen rechtssicheren Gemeinschaftspraxisvertrag.

Und drittens eine Landing Page mit einem möglichst aussagekräftigen Domain-Namen, der sich leicht einprägt und am besten auch noch Ihr Expertenwissen unterstreicht. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um eine Printanzeige handelt, denn der Interessent muss den Domainnamen in seinen Browser eintippen. Daher sollte die Domain auch nicht zu lang, kompliziert oder anfällig für Tippfehler sein. Bei Online-Anzeigen, Bannern oder sonstigen Verlinkungen ist der Domainname zweitrangig, da der Interessent i.d.R. die Domain gar nicht sieht sondern nur auf die Grafik oder den verlinkten Text klickt.

Sie schalten also eine Anzeige mit dem Wortlaut „Die 7 schlimmsten Fehler, die Ärzte bei einem Gemeinschaftspraxisvertrag machen können. Infos und Gratis-Broschüre unter Praxis-Vertragscheck.de“.

Sie sehen: Für die Aktion haben Sie eine ganz eigene Domain eingerichtet. Das ist natürlich nicht zwingend notwendig – und hat sogar einen großen Nachteil: Gute Domain-Namen sind endlich und die Einrichtung mehrerer Domains ist mit Aufwand verbunden.

Bevor Sie sich also über eine neue Domain den Kopf zerbrechen, können Sie auch Ihre Hauptdomain mit einer Unterseite nehmen (also z.B. Rechtsanwalt-Meier.de/Praxis-Vertragscheck). Das wird in der Regel genauso gut funktionieren, so lange der Name kurz und aussagekräftig ist.

Wichtig ist allerdings, dass diese Landing Page nicht über andere Kanäle wie z.B. Suchmaschinen oder Ihre Seiten-Navigation erreichbar ist, denn dann können Sie nicht mehr nachvollziehen, wie viele Besucher tatsächlich wegen der Anzeige auf der Seite gelandet sind.

Aber weiter in unserem Beispiel:

Die Seite Praxis-Vetragscheck.de ist also Ihre Landing Page, auf der Ihr Interessent jetzt ausschließlich zu diesem Thema Informationen findet. Sie geben Tipps, was Ärzte bei einem Gemeinschaftspraxisvertrag beachten sollten und bieten Ihren Lesern an, einen individuellen Vertragscheck durchzuführen.

Außerdem geben Sie Ihren Lesern die Möglichkeit, Ihre Info-Broschüre zu bestellen bzw. herunterzuladen.

Wichtig dabei: Den Download erhält der Interessent nur,

  • wenn er seine Kontaktdaten angibt, z.B. seinen Namen, seine Adresse und/oder seine Telefonnummer,
  • und zustimmt, dass Sie als Steuerberater Kontakt zu ihm aufnehmen dürfen. So können Sie auch aktiv auf Ihren Interessenten zugehen – zum Beispiel, um ihn zu einer Veranstaltung einzuladen.
  • Kontaktdaten und die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme lassen Sie sich in einer weiteren E-Mail bestätigen (damit Sie beweisen können, dass die angegebene E-Mail tatsächlich dem Interessenten gehört.)

Mit einer solchen Landing Page holen Sie einen Leser nicht nur direkt da ab, wo er hergekommen ist („Anzeige gelesen, weil ich Arzt bin und sowieso schon immer wissen wollte, ob unser Gemeinschaftspraxisvertrag rechtssicher ist“).

Sie können auch ganz gezielt messen, was Ihnen die Anzeige gebracht hat – nämlich an der Besucher-Rate Ihrer Landing Page.

Wie das Beispiel bereits zeigt, eignet sich diese Form des Internet-Marketings besonders, wenn Sie bestimmte Zielgruppen ansprechen wollen oder für ein Thema besondere Aufmerksamkeit erzielen möchten.

Auf der „normalen“ Kanzlei-Webseite findet der Besucher in der Regel eine Fülle an Informationen, auf einer Landing Page hingegen lenkt nichts vom zentralen Thema oder Aufhänger ab.