Mindestlohn, flexible Arbeitszeiten, Rente, Bürgergeld: Was plant die Ampelkoalition im Arbeitsrecht und Sozialrecht?

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+++AKTUELL – Weiterführende Beiträge+++

» 3.12.2011: Die weiteren arbeits- und sozialrechtlichen Ergebnisse im Koalitionsvertrag: wenig Konkretes, viel Geschwurbel. Eine vorläufige Bewertung des Koalitionsvertrags. Hier klicken und weiterlesen.

» 26.11.2021: Der Koalitionsvertrag steht: Im Arbeitsrecht und im Sozialrecht blinkt die Ampel gelb. Hier klicken und weiterlesen.

» 19.11.2021: Verhandlungsendspurt – Was regelt die Ampelkoalition bei akuten Themen wie Arbeitszeiterfassung, Whistleblower oder ausländische Pflegekräfte? Außerdem: Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Hier klicken und weiterlesen.
 
» 12.11.2021: Welche Themen stehen nicht im Sondierungspapier, dürften aber jetzt Verhandlungsgegenstand werden? Hier klicken und weiterlesen.

» 5.11.2021: Welche Auswirkungen haben die bereits vorfestgelegten Sondierungsergebnisse in der Praxis? Hier klicken und weiterlesen.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben nach dreiwöchigen Gesprächen ihre Sondierungsverhandlungen über die Bildung einer („Ampel“-)Koalition am 15.10.2021 abgeschlossen und ein zwölfseitiges Sondierungspapier veröffentlicht.

Der Wortlaut des Papiers findet sich hier: (PDF) Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – zum Öffnen klicken.

Mit der vorliegenden Themenseite halten wir Sie auf dem Laufenden: Wie sehen die Ergebnisse der Sondierungsgespräche aus? Wie ist der neueste Stand bei den Koalitionsverhandlungen? Und schließlich: Was hat die Ampel im Koalitionsvertrag festgehalten?

Dabei liegt der Fokus auf dem Arbeits- und Sozialrecht. Als ausgewiesener Experte zeigt Ihnen unser Autor RA Prof. Dr. Joachim Weyand, welche Änderungen in den beiden Rechtsbereichen mit dem Regierungswechsel zu erwarten sind und wie sich diese in der anwaltlichen Praxis auswirken.

Zum Auftakt präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite die Ergebnisse der Sondierungsgepräche im Kurzüberblick und erläutern den Ablauf und Zeitplan der Koalitionsverhandlungen.

Über die Links in der folgenden Box leiten wir Sie wiederum zu den weiterführenden, aktuellen Beiträgen. Lesen Sie jetzt weiter!

 

I. Ergebnisse der Sondierungsgespräche

Die beteiligten Parteien relativieren in ihrem Papier dessen Stellenwert, wenn es dort auf der ersten Seite heißt: „Es umfasst nur die Themen, über die die Verhandlungspartner vor Eintritt in Koalitionsverhandlungen eine Vorfestlegung erreichen wollten.“ Daraus ist einerseits zu schließen, dass noch zahlreiche Themen, die jetzt noch nicht benannt wurden, bei den Koalitionsverhandlungen erörtert und abgestimmt werden. Andererseits aber werden mit der „Vorfestlegung“ der explizit genannten Themen Eckpunkte festgeschrieben, über die sich die Verhandlungspartner bereits geeinigt haben. Sie bilden gleichsam rote Linien, die nicht (mehr) überschritten werden können/sollen.

Es empfiehlt sich deshalb, sich diese Eckpunkte im Bereich des Arbeitsrechts (1.) und der Sozialpolitik (2.) näher anzusehen.

 

Kernaussagen zum Arbeitsrecht

1. Die Kernaussagen zum Arbeitsrecht lesen sich (Hervorhebungen im Text wurden diesseits eingefügt) wie folgt:

  • Unterstützung von Gewerkschaften und Arbeitgebern, um flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen
    • befristete Regelung mit Evaluationsklausel, um im Rahmen von Tarifverträgen die Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen flexibler gestalten zu können
    • begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume)
  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf € pro Stunde
    • Zuständigkeit der Mindestlohnkommission für weitere Erhöhungsschritte
    • Abbau von Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren
  • Neue Minijob-Grenze: Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen
    • Anhebung des Mindestlohns auf 520 €
    • Schutz vor Missbrauch von Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse oder Teilzeitfalle insbesondere für Frauen
    • Erhöhung der Midijob-Grenze auf 1.600 €
  • Stärkung der Tarifautonomie, der Tarifpartner und der Tarifbindung für faire Löhne und die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West
  • Weiterentwicklung der Mitbestimmung
  • Förderung von Selbständigkeit durch bessere Gründungsförderungen und Bürokratieabbau
  • bessere Absicherung für (Solo-)Selbständige
  • Stärkung der Weiterbildung und beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten

 

Positionierungen zum Sozialrecht

2. Zur Sozialpolitik wurden unter der Überschrift Sozialstaat, Grundsicherung und Rente folgende Festlegungen getroffen:

  • Stärkung der gesetzlichen Rente und Sicherung des Mindestrentenniveaus von 48 Prozent
    • keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
    • Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung
    • Zuführung eines Kapitalstocks von 10 Milliarden € in die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln
    • Anlagemöglichkeiten für die Deutsche Rentenversicherung, um ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen
  • Grundlegende Reform des bisherigen Systems der privaten Altersvorsorge
    • Prüfung des Angebots eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit
    • Prüfung der gesetzlichen Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester
    • Anreize für untere Einkommensgruppen, diese Produkte in Anspruch zu nehmen
    • Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge
  • Einführung eines Bürgergelds anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV)
    • digitale und unkomplizierte Zugänglichkeit
    • Schwerpunkt: Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt
    • Prüfung der Fortsetzung von während der Coronakrise erweiterten Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße
    • Weitergeltung von Mitwirkungspflichten, aber möglichst „entbürokratisiert“
    • Verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten, um Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen
  • „Offensive“ für mehr Pflegepersonal
    • Gewinnung von qualifizierten ausländischen Pflegekräften
    • mehr Zeit für Pflegerinnen und Pfleger für ihre eigentliche Tätigkeit mit den Patientinnen und Patienten
    • Entbürokratisierung, Nutzung digitaler Potentiale und klare bundeseinheitliche Vorgaben bei der Personalbemessung
    • Erhalt der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung

 

II. Koalitionsverhandlungen: Details werden in Arbeitsgruppen verhandelt

Die eigentlichen Koalitionsverhandlungen finden – neben einer sogenannten Hauptverhandlungsgruppe – in Arbeitsgruppen statt, und zwar in insgesamt 22 Arbeitsgruppen. In diese Arbeitsgruppen kann jede der Parteien bis zu sechs Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aus der Bundespolitik sowie aus der Landes- und Kommunalpolitik entsenden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Verhandlungsteams der jeweiligen Parteien in gleicher Stärke auftreten, nicht nach Proporz ihres Bundestagswahlergebnisses. Jede Arbeitsgruppe besteht dann aus zwölf bis 18 Mitgliedern.

Die Hauptverhandlungsgruppe setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • SPD: Olaf Scholz, Saskia Esken, Norbert Walter-Borjans, Malu Dreyer, Rolf Mützenich, Lars Klingbeil
  • Bündnis 90/Die Grünen: Annalena Baerbock, Robert Habeck, Michael Kellner und vier variablen Vertretungen aus den Leitungen oder der Zehner-Sondierungsgruppe
  • FDP: Christian Lindner, Volker Wissing, Marco Buschmann, Bettina Stark-Watzinger

Für die Bereiche der Arbeits- und Sozialpolitik – der letztere wird unter dem Titel Sozialstaat, Grundsicherung, Rente geführt – haben die Parteien inzwischen folgende Vertreter benannt:

Arbeit

  • SPD: Hubertus Heil, Alexander Schweitzer, Yasmin Fahimi, Ronja Endres
  • Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Dröge, Cem Özdemir, Ilka Wege
  • FDP: Johannes Vogel, Jens Brandenburg, Bernd Buchholz, Jens Teutrine

Sozialstaat, Grundsicherung, Rente

  • SPD: Dagmar Schmidt, Melanie Leonhardt, Martin Rosemann, Martin Dulig, Katja Mast, Rasha Nasr
  • Bündnis 90/Die Grünen: Sven Lehmann, Manne Lucha, Astrid Evert
  • FDP: Johannes Vogel, Dennys Bornhöft, Sylvia Bruns, Daniel Bullinger, Heiner Garg, Pascal Kober

 

III. Der Zeitplan

Die beteiligten Parteien haben sich einen ehrgeizigen Zeitplan gesetzt: Am Nachmittag des 22.10.2021 hat es ein Auftakttreffen einer ersten Spitzenrunde gegeben. Die Arbeit in den Arbeitsgruppen wurde am Mittwoch, den 27.10. aufgenommen.

Wie lange die Verhandlungen laufen, ist bislang offen. Beteiligte Vertreter der Parteien gehen von mindestens drei bis vier Wochen für die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen aus. Beim Zusammentreffen am 22.10. gaben die Vertreter das Ziel aus, dass die Arbeitsgruppen bis zum 10.11. erste Papiere erarbeitet haben.

Danach sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen von Kernteams der beteiligten Parteien in einem Koalitionsvertrag zusammengefasst werden. Anfang Dezember soll der Koalitionsvertrag von den entsprechenden Parteigremien abgesegnet werden, wobei noch offen ist, welche der Parteien dazu eine Urabstimmung durchführen wird. Bislang ist eine solche Urabstimmung nur bei Bündnis 90/Die Grünen vorgesehen.

Die Wahl von Olaf Scholz zum Bundeskanzler ist für die 49. Kalenderwoche vorgesehen. Jedenfalls erklärten alle beteiligten Parteien, „in der Woche vom 6. Dezember“ einen Bundeskanzler wählen zu wollen.

RA Prof. Dr. Joachim Weyand

 

Alle bisher erschienenen Beiträge zu den Koalitionsverhandlungen 2021

Spezialreport: Reformbarometer Arbeits- und Sozialrecht 2022

Die Top 11 arbeits- und Top 5 sozial(versicherungs)rechtlichen Auswirkungen des Koalitionsvertrags in der Praxis

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