Die folgende anwaltliche Themenseite fasst für Sie als Anwalt die wichtigsten Informationen über das Insolvenzeröffnungsverfahren zusammen und beantwortet u.a. die Fragen, welche Sicherungsmaßnahmen es im Eröffnungsverfahren gibt, welche Anwaltsgebühren entstehen und was alles zum Umfang der Insolvenzmasse zählt. Beinhaltet Ihr Mandat Fragen des Insolvenzeröffnungsverfahrens, sind Sie hier also genau richtig und wir empfehlen Ihnen die aufmerksame Lektüre bis zum Schluss!
Ausschließliche Zuständigkeit nach § 22 GVG, örtliche Zuständigkeit nach dem Mittelpunkt der wirtschaftichen Tätigkeit, Verweisung auf Antrag und mehr: Unser Fachbeitrag erläutert alle Aspekte der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für das Insolvenzeröffnungsverfahren. Klicken Sie hier!
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Im Insolvenzeröffnungsverfahren hat das Insolvenzgericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist, um die (zukünftige) Insolvenzmasse vor Schädigung oder Verminderung durch den Schuldner oder Dritte zu schützen. Welche Sicherungsmaßnahmen es im Insolvenzeröffnungsverfahren gibt, wie diese wirksam werden und wie das Verfahren abläuft erfahren Sie hier!
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Vergütung nach RVG, Gegenstandswert, Tätigkeiten außerhalb des Eröffnungsverfahrens und mehr: Unser Fachbeitrag enthält für Sie alle Informationen über die Anwaltskosten im Insolvenzeröffnungsverfahren!
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Was zählt mit dem Eröffnungsverfahren alles zum Umfang der Insolvenzmasse? Erbansprüche, pfändbare Rechte/Ansprüche, Altersvorsorgevermögen, Grundstücke? Wie verhält es sich mit Arbeitseinkommen und gleichgestellten Bezügen? Was ist pfändbar und was nicht? Hier finden Sie die Antworten und weitere Details zur Insolvenzmasse im Insolvenzeröffnungsverfahren!
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