Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren: Kurzüberblick
Einen kompakten Überblick über die Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren zum raschen Einstieg in die Thematik finden Sie hier!
Wenn der Insolvenzeröffnungsantrag zulässig ist, muss das Insolvenzgericht von Amts wegen prüfen, ob die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist um zu verhindern, dass die (zukünftige) Insolvenzmasse durch den Schuldner geschädigt oder vermindert wird, § 21 Abs. 1 InsO. Auf der folgenden Themenseite vermitteln wir Ihnen als Anwalt das für Ihre insolvenzrechtlichen Mandate bedeutsame Wissen über die Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Fragen zum Wirksamwerden und der Rücknahme von Sicherungsmaßnahmen erläutern wir ebenso wie die einzelnen Sicherungsmaßnahmen im Detail. So sind Sie bestens informiert!
Einen kompakten Überblick über die Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren zum raschen Einstieg in die Thematik finden Sie hier!
In welchem Zeitpunkt/wodurch wird die angeordnete Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren wirksam? Was gilt bzgl. des Vertrauensschutzes von Dritten? Hier finden Sie alle Informationen über das Wirksamwerden von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren!
Wurden im Eröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen angeordnet, fallen diese nicht automatisch mit der Rücknahme/Erledigterklärung des Insolvenzseröffnungsantrags oder dessen Ab- bzw Zurückweisung weg, sondern sie müssen ausdrücklich aufgehoben werden. Was Sie über die Aufhebung von im Eröffnungsverfahren angeordneter Sicherungsmaßnahmen wissen müssen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Fachbeitrag!
Allgemeines und eingeschränktes Verfügungsverbot, Zustimmungsvorbehalt, vorläufiger (starker und schwacher) Insolvenzverwalter, Bestellung eines Gutachters und Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses: Die Details zu diesen einzelnen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren finden Sie hier!
Als weitere Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren zählen z.B. die Beschränkung der Zwangsvollstreckung, die vorläufige Postsperre, Haftanordnung, Benutzung von Aus- und Absonderungsgut und der Forderungseinzug. Klicken Sie hier für genaue Informationen über die hier aufgeführten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren!
Die Auswirkungen in der Praxis im Fokus: Reform des § 64 InsO, Verkürzte Restschuldbefreiung, SanInsFoG, Rechtsprechung 2021/2022 uvm.