Die Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren nach dem RVG
Hier finden Sie Erläuterungen zu den Regelungen des RVG über die Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren!
Sind Sie im Insolvenzeröffnungsverfahren oder in dessen Vorfeld anwaltlich tätig geworden? Dann hilft Ihnen die folgende Themenseite dabei, die entsprechenden Anwaltsgebühren zu ermitteln. RVG, Gegenstandswert, Abgeltungsbereich und mehr: Hier finden Sie als Anwalt rasch alle Informationen über die Anwaltsgebühren im Eröffnungsverfahren sowie praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung! Lesen Sie bis zum Schluss!
Hier finden Sie Erläuterungen zu den Regelungen des RVG über die Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren!
Um die Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren zu ermitteln, muss der Gegenstandswert bestimmt werden. Differenzierend nach der anwaltlichen Vertretung des Schuldners oder des Gläubigers finden Sie in unserem Fachbeitrag alle Informationen über den Gegenstandswert im Eröffnungsverfahren.
Die Gebühren gem. Nr. 3313 und 3314 VV-RVG gelten die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren ab. Was fällt alles hierunter? Beispielsfälle und alle Details über den Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren im Eröffnungsverfahren finden Sie, wenn Sie hier klicken!
Welche Anwaltsgebühren entstehen, wenn Sie anwaltliche Tätigkeiten außerhalb des Eröffnungsverfahrens wahrnehmen, z.B. vorab die Voraussetzungen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung des Schuldners prüfen? Die Antworten finden Sie hier!
Welche Besonderheiten sind bei der gebührenrechtlichen Behandlung mehrerer Aufträge/Auftraggeber im Insolvenzeröffnungsverfahren zu beachten? Praxisnahe Beispielsfälle und alle Informationen enthält unser Fachbeitrag für Sie!
Die Auswirkungen in der Praxis im Fokus: Reform des § 64 InsO, Verkürzte Restschuldbefreiung, SanInsFoG, Rechtsprechung 2021/2022 uvm.