Der Begriff der Haftung wird in unterschiedlichen Rechtgebieten verwendet und in diesen auch unterschiedlich definiert. Allgemein versteht man unter dem Begriff der Haftung eine Leistungspflicht eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger oder das Aufkommen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden.
Im Arbeitsrecht unterscheidet man nochmal zwischen der Haftung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerhaftung.
Bei Vermögens- und Personenschäden, welche Kunden, Mitarbeiter oder sonstige Dritte treffen ist die Privathaftung des Arbeitnehmers, unter der Voraussetzung, dass der Schaden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstanden ist, generell stakt eingeschränkt. Erfahren Sie auf dieser Seite alles was es über die Arbeitnehmerhaftung zu wissen gibt.
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Die Arbeitgeberhaftung beschäftigt sich mit der Frage bei welchen Schäden, die der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit verursacht oder in Zusammenhang mit seiner Arbeit erleidet, der Arbeitgeber haften muss.
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