In jedem Insolvenzverfahren von zentraler Bedeutung sind die Gläubiger. Doch wie genau sind Insolvenzgläubiger, nachrangiger Gläubiger, Massegläubiger, aussonderungsberechtigter Gläubiger usw. voneinander abzugrenzen, welche Rechte haben sie jeweils und was gilt es zu beachten? Unsere Themenseite bietet Ihnen rasch alle relevanten und aufschlussreichen Informationen über die verschiedenen Gläubiger im Insolvenzverfahren, die Sie für Ihr Mandat brauchen! Lesen Sie also aufmerksam bis zum Schluss!
Ein Insolvenzgläubiger ist ein persönlicher Gläubiger, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. Wie ist der Insolvenzgläubiger vom aussonderungsberechtigten-, absonderungsberechtigten- und Massegläubiger abzugrenzen? Welche Ansprüche zählen zu den Insolvenzforderungen? Hier finden Sie alle Details über den Insolvenzgläubiger!
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Welche Bedeutung der nachrangige Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren hat und welche Besonderheiten Sie kennen müssen, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag!
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Ansprüche von Massegläubigern sind vorweg, d.h. vor den Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Alle relevanten Informationen über den Massegläubiger sowie ein Muster für eine Klage auf Befriedigung eines Masseanspruchs bietet Ihnen unser Fachbeitrag! Lesen Sie weiter.
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Informationen über Begriff, einzelne Aussonderungsrechte, Geltendmachung und Kosten der Aussonderung sowie Muster rund um den aussonderungsberechtigten Gläubiger erhalten Sie hier!
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Unser Fachbeitrag erläutert Ihnen den Begriff des Neugläubigers, ob es Vollstreckungsverbote für Neugläubiger gibt und welche Stellung der Neugläubiger im weiteren Insolvenzverfahren hat. Lesen Sie weiter!
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In unseren Fachbeiträgen finden Sie umfangreiche Informationen über die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss!
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