Sind Sie als Anwalt auf der Suche nach einer übersichtlichen Themenseite über den Gläbigerausschuss, auf der Sie rasch die relevanten Informationen für Ihr Mandat finden? Dann sind Sie hier genau richtig! Informationen über Zusammensetzung, Vergütung und Haftung der Mitglieder, vorläufigen Gläubigerausschuss und vieles mehr haben wir kompakt für Sie zusammengefasst! Lesen Sie bis zum Schluss!
Überwachung und Unterstützung des Insolvenzverwalters bei seiner Geschäftsführung, Einberufung der Gläubigerversammlung, Mitwirkungsrechte bei der Aufstellung des Insolvenzplans und mehr: Unser Fachbeitrag informiert Sie ausführlich über die Aufgaben und Rechten des Gläubigerausschusses und sein Verhältnis zur Gläubigerversammlung!
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Das ESUG hat de facto für alle Unternehmensinsolvenzverfahren die Möglichkeit eines (vorläufigen) Gläubgerazsschusses bereits im Eröffnungsverfahren geschaffen. Wann wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss vom Insolvenzgericht eingesetzt und wie ist er zu besetzen? Was ist ein "vorvorläufiger Gläubigerausschuss"? Hier finden Sie die Antworten und weitere Informationen über den vorläufigen Gläubigerausschuss!
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Wie setzt sich der Gläubigerausschuss zusammen? Gibt es eine Mindestmitgliederzahl? Wer ist als Mitglied des Gläubigerausschusses ausgeschlossen? Lesen Sie unseren Fachbeitrag, um alles über die Mitglieder des Gläubigerausschusses zu erfahren!
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Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gem. § 73 Abs. 1 InsO einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Erstattung angemessener Auslagen aus der Insolvenzmasse. Nach welchen gesetzlichen Regeln erfolgt die Festsetzung und Höhe der Vergütung? Haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses einen Anspruch auf einen Vorschuss auf ihre Vergütung? Die Antworten finden Sie hier!
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Wem gegenüber, wofür und nach welchem Haftungsmaßstab die Mitglieder des Gläubigerausschusses einer Haftung unterliegen, erfahren Sie hier!
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Mit unserem Merkblatt für Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Sie die relevantesten Informationen und gesetzlichen Vorschriften über den Gläubigerausschuss immer parat! Hier gelangen Sie zum Download!
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