So wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnet! (Einführung)
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt eine Stichtagsteuer dar; maßgebend sind grundsätzlich die am Stichtag geltenden Verhältnisse. Bei Erwerben von Todes wegen ist i.d.R. der Zeitpunkt des Erbfalls der Entstehungszeitpunkt, bei Zuwendungen unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Im Gegensatz zu Erwerben von Todes wegen können die Beteiligten bei Zuwendungen unter Lebenden den Entstehungszeitpunkt der Steuer selbst festlegen. Die Kenntnis über den Erwerb ist keine Voraussetzung für die Entstehung der Steuer.
Hier finden Sie wichtige Praxistipps und eine ausführliche Aufstellung der Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.