Auch das Mietrecht ist nicht gewappnet für die Corona-Krise. Kündigung von Mietverhältnissen, Mietzahlungspflicht, Mietminderung: In der momentanen Situation greifen die bisherigen Normen nur unzureichend und gefährden Existenzen. Die Regierung ist bereits tätig und bringt kurzfristige Gesetzesänderungen auf den Weg. Was Sie als Anwalt im sich nun schnell wandelnden Mietrecht wissen müssen, erfahren Sie in der folgenden Beiträgen.
Corona – Was Gewerberaummieter jetzt von Ihnen wissen möchten
Bei angemieteten Geschäftsräumen stellt sich Ihren Mandanten die Frage, wie Umsatzeinbußen oder eine angeordnete Betriebsschließung mietrechtlich v.a. im Hinblick auf die laufende Mietzahlungspflicht, eine etwaige Mietminderung oder eine mögliche vorzeitige Kündigung zu beurteilen sind. Klicken Sie hier und lesen Sie die Einschätzung unseres Autors RA Thomas Emmert.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass eine Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und eine unverzügliche Rückreiseverpflichtung für eine auswärtige Person sofort vollziehbar sind. Die Verfügungen waren im Zusammenhang mit der Corona-Krise ergangen. Das Gericht sah keine überwiegenden privaten Interessen des Klägers gegeben. Hier mehr erfahren.
Das Landgericht Berlin hat die gerichtliche Räumungsfrist für eine Mietwohnung wegen der Corona-Pandemie verlängert. Demnach sind Räumungsfristen derzeit grundsätzlich zumindest bis zum 30.06.2020 zu verlängern. Das Gericht verwies dabei auf die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der Corona-Krise und die deutlich erschwerte Beschaffung von Ersatzwohnraum. Hier mehr erfahren.