Beweisverbote als Oberbegriff für Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote lassen im Strafprozess keine Wahrheitserforschung um jeden Preis zu und sichern damit ein rechtsstaatliches Verfahren. Sie sind enorm wichtig für das Strafverfahren und damit essentielles Wissen für die bestmögliche Verteidigung Ihres Mandanten.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen über Beweisverbote sowie wertvolle Praxishinweise, die Ihren Berufsalltag erleichtern.
Beweiserhebungsverbote lassen sich in Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote und Beweismethodenverbote unterscheiden. Ein Beweisverwertungsverbot kann, muss aber nicht die Folge eines solchen sein. Vielmehr ist im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Interesse des Staates an der Tataufklärung und den betroffenen Rechtsgüter des Bürgers vorzunehmen.
Bei uns erhalten Sie rasch und auf den Punkt alle relevanten Informationen über die genauen Begrifflichkeiten und Voraussetzungen der Beweisverbote. Außerdem klärt unser Fachbeitrag Sie präzise und kompakt über die Details der sog. Abwägungslehre auf. Lesen Sie jetzt weiter!
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Die deutsche Rechtsprechung lehnt eine Fernwirkung – d.h. ein Beweisverwertungsverbot auch für mittelbare Beweisergebnisse – überwiegend ab und vertritt nicht die nordamerikanische „fruit of the poisonous tree“-Doktrin. Wie wirkt sich das für Ihren Mandanten und damit für Ihre anwaltliche Tätigkeit aus? Können Spurenansätze aus einer unzulässigen Beweiserhebung weiterverfolgt werden? Können so generierte Beweisergebnisse Grundlage der Urteilsfindung sein?
Diese und weitere wichtige Informationen über die Fernwirkung von Beweisverboten finden Sie hier schnell und zuverlässig auf einen Blick.
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Die Frage der Fortwirkung von Beweisverboten stellt sich insbesondere in den Fällen, in denen nach einer ersten fehlerhaften Belehrung eine zweite Vernehmung durchgeführt wird. Hier muss eine qualifizierte Belehrung stattfinden. Was muss eine solche qualifizierte Belehrung beinhalten? Was ist die Konsequenz für Ihren Mandanten, wenn sie nicht durchgeführt wird? Folgt dann automatisch ein Beweisverwertungsverbot für die Angaben aus der zweiten Vernehmung oder findet die Abwägungslehre Anwendung?
Unser Fachbeitrag beantwortet zuverlässig diese und weitere Fragen und gibt Ihnen einen sicheren und praxisrelevanten Überblick über die Fortwirkung von Beweisverboten. Damit beraten und unterstützen Sie Ihren Mandanten optimal!
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Die vom BGH entwickelte Widerspruchslösung findet Anwendung, wenn die Rechtsstellung Ihres Mandanten durch einen Verfahrensfehler betroffen ist und damit ein Beweisverbot vorliegt. Dann müssen Sie als Anwalt einen wirksamen Widerspruch erheben, sonst droht Ihrem Mandanten die Konsequenz, dass der aus dem Beweisverbot resultierende Verfahrensfehler in der Revisionsinstanz nicht mehr erfolgreich angegriffen werden kann.
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für einen erfolgreichen Verwertungswiderspruch brauchen, u.a. wie er zu begründen und wann er (erneut) zu stellen ist, ob Sie mit einem Widerspruch auch mehrere Beweismittel angreifen können und vieles mehr. Damit unterstützen Sie Ihren Mandanten sicher und erfolgreich! Klicken Sie jetzt hier!
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Um für Sie das Erheben eines Widerspruchs bei Vorliegen eines Beweisverbots noch einfacher zu gestalten, finden Sie hier ein praxisorientiertes Muster mit der Struktur eines optimalen Widerspruchs. Sparen Sie wertvolle Zeit und erleichtern Sie Ihren Arbeitsalltag!
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