Die Tragung der Betriebskosten ist nicht selten Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Das gilt nicht zuletzt für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Aus diesem Grund gehen wir in den Beiträgen auf dieser Seite genauer auf den Themenkomplex Betriebskosten im Bereich des WEG ein und stellen Ihnen eine Auswahl von einschlägiger Rechtsprechung zur Verfügung. Hier geht es weiter!
Sind die Betriebskosten nach dem Mietvertrag auf den Mieter umgelegt? Erfolgte die Umlage der Betriebskosten unter Beachtung der HeizkostenV? Wurden die Betriebskosten der Höhe nach zutreffend ermittelt? Diese und ähnliche Fragen zu Betriebskosten können sich stellen, wenn ein Wohneigentümer das Wohneigentum vermietet. In diesem Beitrag gehen wir auf häufige Streitpunkte, die Betriebskosten betreffend ein, geben hilfreiche Praxistipps und veranschaulichen die Thematik mithilfe praktischer Übersichten. Um mehr zu lesen, klicken Sie gleich hier!
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Dass nachträgliche Änderungen an geschlossenen Vereinbarungen vorgenommen werden, kommt im Wohneigentumsrecht ebenso vor, wie in anderen Rechtsgebieten. Häufig wird in diesem Zusammenhang eine Änderung der Kostenverteilung in Bezug auf die Betriebskosten initiiert. Im Hinblick auf den auf die Betriebskosten anwendbaren Kostenverteilungsschlüssel hat sich in den vergangenen Jahren allerdings eine Gesetzesänderung vollzogen, die beachtet werden sollte. In diesem Beitrag gehen wir für Sie als Rechtsanwalt genauer auf Änderungen von Vereinbarungen im Bereich des WEG allgemein und bezüglich Betriebskosten im Besonderen ein. Mit einem Klick geht es weiter!
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Die Verteilung der im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen anfallenden Kosten wie auch die Zuweisung der aus diesen baulichen Veränderungen herrührenden Nutzungen regelt § 21 WEG. Unter Kosten im Sinne von § 21 WEG fallen dabei nicht nur die eigentlichen Baukosten der baulichen Maßnahme, sondern auch die Folgekosten der Erhaltung und des Gebrauchs. Auch die Betriebskosten im Sinne der BetrKV sollen von § 21 WEG erfasst werden. In diesem Fachbeitrag beleuchten wir die relevantesten Aspekte bezüglich der Kosten und Nutzungen nach § 21 WEG, gehen dabei auch auf die Rolle der Betriebskosten ein und geben dazu hilfreiche Hinweise, sowie praxisnahe Beispiele. Lesen Sie mehr, mit nur einem Klick!
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Das KG Berlin befasste sich in seinem Urteil unter anderem mit der Auslegung eines Mietvertrages in Bezug auf eine Betriebskostenzahlungspflicht. Konkret ging es um dabei um die Frage, inwiefern im Falle einer nicht im Mietvertrag festgelegten Verpflichtung zur Abschlagszahlung von Betriebskosten die im Vertrag ausdrücklich genannten Betriebskosten im Anschluss an die Betriebskostenabrechnung, entsprechend auszugleichen sind. Zu welchem Ergebnis das KG kam, lesen Sie auf der folgenden Seite, mit nur einem Klick!
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Der BGH urteilte zu der Frage, welche Anforderungen für eine Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum bestehen und wie diese zu erfüllen sind. Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs gelangen Sie mit einem Klick!
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Der BGH befand in diesem Fall darüber, ob die Erhöhung einer sog. Teilinklusivmiete aufgrund angestiegener Betriebskosten nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin zulässig ist. Wie der BGH entschied und welche Entscheidungsgründe er seinem Urteil zugrundelegte, lesen Sie auf der folgenden Seite!
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Nicht nur inhaltliche Fragen können bei den Betriebskosten aufkommen, auch formale Voraussetzungen sind gelegentlich Gegenstand von Gerichtsentscheidungen im Wohneigentumsrecht. So hatte der BGH hier darüber zu urteilen, welche formalen Anforderungen an die Umlage von Betriebskosten durch schriftliche Erklärung zu stellen sind, insbesondere welcher Grad an Bestimmtheit, bzw. Bestimmbarkeit das Schriftstück in Bezug auf die in Rede stehenden Betriebskosten zu gewährleisten hat. Klicken Sie hier, um zur Entscheidung des BGH zu gelangen!
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Hier hatte das OLG Frankfurt/Main über die Umlagefähigkeit von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag zu entscheiden. Diese Gerichtsentscheidung aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Betriebskosten im WEG“ finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!
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In dieser Entscheidung des AG Hamburg, das die Steigerung von Betriebskosten betraf, setzte sich das AG genauer mit der Auslegung des Betriebskostenbegriffs auseinander und ab wann von einer Steigerung der Betriebskosten gesprochen werden kann. Wie das AG Hamburg den Begriff der Betriebskosten hier absteckt und zu welchem Ergebnis es in seinem Urteil kam, lesen Sie mit einem Klick!
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