Arbeitsunfall oder nicht? Die Antwort hat weitreichende Konsequenzen

Ein Arbeitsunfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit (§§ 2, 3 oder 6 SGB VII) verursacht wird (§ 8 Abs. 1 SGB VII).  Über das Vorliegen eine Arbeitsunfalls wird häufig gestritten. Denn nach einem Arbeitsunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung, die für Rehabilitation und Entschädigung sorgen musss. Im Folgenden haben wir für Sie die grundlegenden Informationen sowie die aktuellen relevanten Entscheidungen zum Thema Arbeitsunfall zusammengetragen. Lesen Sie jetzt weiter!

Der Arbeitsunfall - Umfassende rechtliche Einführung in die Thematik

Was fällt unter den Begriff „Ausübung einer versicherten Tätigkeit?“ Wann liegt ein Arbeitsunfall vor? Wie ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Unfall zu bestimmen? Und wie ist der Beweismaßstab? Unser Grundlagenartikel lässt keine Frage offen. Erfahren Sie hier alles Wichtige, was Sie bei Mandaten rund um den Arbeitsunfall im Blick behalten müssen. Mit vielen Beispielen und Praxistipps.

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Elternbeirat einer Kita gesetzlich unfallversichert

Ehrenamtliche Elternbeiräte eines kommunalen Kindergartens können auch dann gesetzlich unfallversichert sein, wenn sie für eine Kita-Veranstaltung auf ihrem Privatgrundstück tätig sind. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und damit den Vorinstanzen widersprochen. Im Streitfall hatte sich ein Elternbeirat bei Sägearbeiten zur Vorbereitung eines „Weihnachtsbasars“ schwer verletzt. Hier mehr erfahren zu BSG, Urt. v. 05.12.2023 - B 2 U 10/21 R.

 

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Eine Corona-Infektion kann grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um eine allgemeine Gefahr handelt. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall muss jedoch nachgewiesen sein, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet hat. Das hat das Sozialgericht Konstanz entschieden. Hier mehr erfahren zu Sozialgericht Konstanz, Urt. v. 16.09.2022 - S 1 U 452/22.

 

Arbeitsplatzbewerberin gesetzlich unfallversichert

Auch Arbeitsstellenbewerber können gesetzlich unfallversichert sein. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Sturz einer Bewerberin bei einer Betriebsbesichtigung, durch den sie sich während eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ verletzt hatte, als Arbeitsunfall einzustufen ist. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen hatten das noch anders beurteilt. Hier mehr erfahren zu BSG, Urt. v. 31.03.2022 - B 2 U 13/20 R.

 

Unfallversicherung: Kein Arbeitsunfall bei Hilfe innerhalb der Familie

Hilft ein enger Familienangehöriger auf einer Baustelle seines Verwandten, fällt er nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit ihr maßgebliches Gepräge aus der Sonderbeziehung zum Bauherrn erhält. Eine versicherte „Wie-Beschäftigung“ nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII liegt dann nicht vor. Das hat das LSG Thüringen entschieden. Hier mehr erfahren zu LSG Thüringen, Urt. v. 16.09.2021 - L 1 U 342/19.

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