Der Ablehnungsantrag im Überblick
Einen kompakten Überblick über den Ablehnungsantrag und eine Einführung in die Thematik finden Sie hier.
Der Ablehnungsantrag ist für die effektive Verteidigung Ihres Mandanten ein sehr wichtiges Instrument, weshalb Sie dessen Details unbedingt kennen sollten. Die folgende Seite gibt Ihnen wertvolle Praxistipps und verschafft Ihnen alle Informationen über den Ablehnungsantrag, die Sie als Anwalt brauchen – so wissen Sie ganz genau, wann und wie Sie einen erfolgreichen Ablehnungsantrag stellen und was Sie hierbei alles beachten müssen!
Außerdem exklusiv für Sie: die relevanteste Rechtsprechung zum Ablehnungsgesuch!
Einen kompakten Überblick über den Ablehnungsantrag und eine Einführung in die Thematik finden Sie hier.
Vor Beginn der Hauptverhandlung kann ein Ablehnungsantrag gestellt werden, doch was ist, wenn er unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt wird (sog. 5-vor-9-Antrag)? Findet § 29 Abs. 2 StPO analoge Anwendung? Beginnt die Hauptverhandlung trotz des unmittelbar vor der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrags? Ist auch ein Ablehnungsantrag in oder nach dem letzten Wort des Angeklagten zulässig?
Unser Fachbeitrag beantwortet zuverlässig und auf den Punkt alle Zeitpunktfragen des Ablehnungsantrags. Lesen Sie weiter!
Ein erfolgreicher Ablehnungsantrag setzt voraus, dass Sie alle formellen Voraussetzungen beachten. Unser Fachbeitrag enthält alle Informationen, die Sie über Ablehnungsberechtigung, den Begriff der Unverzüglichkeit der Ablehnungsantragstellung in der Praxis, Ablehnungsgründe und Glaubhaftmachung sowie über Unzulässigkeit und Unbegründetheit des Ablehnungsantrags brauchen. Alles über die formellen Voraussetzungen des Ablehnungsantrags finden Sie hier!
Unzulässige Ablehnungsanträge sollten in Ihrer anwaltlichen Praxis eine Ausnahme darstellen. Unser Fachbeitrag bietet Ihnen wertvolle Praxistipps sowie einen Kurzüberblick und einen Beispielsfall mit Musterlösung. So sind Sie bestens informiert und beugen der Unzulässigkeit künftiger Ablehnungsanträge effektiv vor!
Ein unzulässiger Ablehnungsantrag berechtigt das Rechtsmittelgericht dazu, diesen Fehler zu heilen durch Ersetzung bzw. Austausch der Ablehnungsgründe des § 26a StPO. Der Angeklagte hat in Bezug auf seinen gestellten Befangenheitsantrag die Ausschlussfrist des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO zu wahren. Zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse lässt die Praxis in Ausnahmefällen eine einschränkende Auslegung dieser Frist zu, sofern die Ablehnungsgründe erst nachträglich (d.h. nach Erteilung des letzten Wortes) in der Person des Angeklagten bekanntgeworden sind. Lesen Sie jetzt weiter!
Geht das erstinstanzliche Gericht zu Unrecht von einem unzulässigen Ablehnungsgesuch nach § 26a StPO aus, liegt darin eine grobe Missachtung von Verfahrensgrundsätzen, nämlich die Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Gebots des gesetzlichen Richters. Der nachfolgende Beschluss wirft die Frage nach der verfassungsrechtlichen Reichweite des § 26a StPO auf. Diese Vorschrift erlaubt es einem wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter unter bestimmten Voraussetzungen an der Entscheidung über das ihn selbst betreffende Ablehnungsgesuch mitzuwirken. Wo findet § 26a StPO in Anwendung und Auslegung seine Grenzen?
Der vollständige Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist nur einen Klick von Ihnen entfernt!
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