Auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens basieren die in der StPO geregelten Ausschluss- und Ablehnungsvorschriften des Richters für Situationen, in denen seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit nicht gewährleistet ist. Die Frage, ob die Besorgnis der Befangenheit besteht, ist eine des Einzelfalls. Diese Seite bietet Ihnen sowohl alle Informationen über die Ablehnung des Richters als auch praxisorientierte Beispielsfälle mit Musterlösung, prozesstaktische Hinweise und vieles mehr. Mit diesem Wissen vertreten Sie Ihren Mandanten optimal. Profitieren Sie außerdem von unserem Musterantrag auf Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit und sparen Sie so wertvolle Zeit.
Können in einem einheitlichen Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit mehrere Richter oder gleich das Kollegialgericht im Ganzen abgelehnt werden? Was passiert, wenn Ihr Mandant den Richter beleidigt bzw. allgemein aus seinem eigenen Verhalten versucht, einen Ablehnungsgrund herzuleiten? Ist auch dann die Ablehnung des Richters möglich?
In unserem Fachbeitrag finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen sowie viele wichtige Informationen über die Ablehnung des Richters. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand praxisorientierter Beispielsfälle zuverlässig, wann eine begründete und wann eine nicht begründete Ablehnung des Richters vorliegt. Lesen Sie weiter!
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Auch dem Nebenkläger steht gem. § 397 Abs. 1 Satz 3 StPO die Befugnis zur Ablehnung des Richters zu. Mehr Informationen über die Rechte des Nebenklägers finden Sie hier!
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Unsere effektive Arbeitshilfe unterstützt Sie bei der erfolgreichen Antragstellung auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit. Sparen Sie wertvolle Zeit und nutzen Sie unser Musterformular. Klicken Sie hier!
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Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Die Hauptverhandlung verzögert sich, der Richter zückt während der Beweisaufnahme sein Handy und verschickt private SMS. Eine Hauptverhandlung erfordert aber nicht nur die körperliche Anwesenheit des Richters, sondern auch seine ungeteilte Aufmerksamkeit. Können Sie deshalb erfolgreich die Ablehnung des gedanklich abwesenden Richters beantragen? Im Rahmen unseres Falls mit Musterlösung informieren wir Sie u.a. über praxisnahe Situationen wie zum Ausdruck gebrachte Unlust des Richters und seine anderweitige Beschäftigung. Erfahren Sie zuverlässig, wann ein Antrag auf Ablehnung des Richters in diesen Fällen erfolgreich ist.
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Wie wirken sich enge(re) Beziehungen des Richters zu anderen Verfahrensbeteiligten aus? Wann liegen noch sozialadäquate Verhaltensweisen vor? Wann ist eine Selbstablehnung des Richters angezeigt? Begründet die Mitgliedschaft des Richters in Opferschutzeinrichtungen per se die Besorgnis fehlender Neutralität? Unser Fachbeitrag enthält die Antworten, einen Beispielsfall mit Lösung sowie zahlreiche Praxistipps, die Sie kennen sollten. Klicken Sie hier!
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Der Richter bittet den prominenten Angeklagten in einer Verhandlungspause um ein Autogramm? Der Richter präsentiert sich im öffentlichen Teil seiner Internetprofilseite mit Bier in der Hand und einem T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“?
Auch eindeutiges Fehlverhalten kann Grund für die Ablehnung des Richters sein. Erfahren Sie in unserem Beispielsfall mit Musterlösung, wann genau ein solches vorliegt. Hier erhalten Sie außerdem weitere Informationen und prozesstaktische Hinweise über die Ablehnung des Richters wegen eindeutigem Fehlverhalten. Lesen Sie weiter!
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Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie als Verteidiger kündigen den Antrag auf Ablehnung des Richters an, da dieser eine mehrdeutige Äußerung getätigt hat, die möglicherweise die Besorgnis der Befangenheit begründet. Unmittelbar nach der Ankündigung Ihres Antrags auf Ablehnung des Richters stellt dieser seine Äußerung jedoch klar und bittet darum, die Mehrdeutigkeit zu entschuldigen.
Was passiert jetzt mit Ihrem Antrag auf Ablehnung des Richters? Wird dieser durch eine Selbstkorrektur oder Entschuldigung des Richters unbegründet? Dies beantwortet unser Beispielsfall mit Musterlösung, der außerdem weitere Informationen und Praxistipps für Sie enthält. Klicken Sie hier!
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