Der Abgasskandal der Automobilbranche rund um den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen war nicht nur ein riesiges Medienereignis, sondern sorgte auch dafür, dass zahlreiche Autobesitzer für einen vermeintlichen Schaden bzw. Wertverlust ausgeglichen werden wollten. Massenhafte Klagen waren die Folge. Den aktuellen Stand der Rechtsprechung sammeln wir für Sie auf diesen Seiten. Lesen Sie jetzt weiter!
Abgasskandal: Musterklage gegen Mercedes-Benz
Die Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen die Mercedes-Benz Group hatte vor dem OLG Stuttgart teilweise Erfolg. Das Gericht hat festgestellt, dass in bestimmten Euro 5- und Euro 6-Dieselmodellen des Herstellers unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Das Gericht ging aber lediglich bei den betreffenden Euro 6-Modellen von einem (bedingt) vorsätzlichen Handeln aus. Hier mehr erfahren zu OLG Stuttgart, Urt. v. 28.03.2024 - 24 MK 1/21.
Abgasskandal: Haftung bei Basisfahrzeugen von Wohnmobilen
Nach dem BGH können grundsätzlich auch Käufer von Wohnmobilen vom Hersteller der Basisfahrzeuge Schadensersatz wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) verlangen. Für einen möglichen Ersatz eines Differenzschadens kommt es demnach nicht darauf an, welchen Zwecken die Nutzung eines Kfz als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr dienen soll. Hier mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22.
Abgasskandal: Mercedes haftet für Einbau der „KSR“
Das OLG Stuttgart hat die Mercedes-Benz Group zur Zahlung von Schadensersatz wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt und in einem Dieselverfahren erstmals eine Haftung für die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) bejaht. Im Hinblick auf das ebenfalls eingebaute Thermofenster ging das Gericht allerdings von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum aus. Hier klicken und mehr erfahren zu OLG Stuttgart, Urt. v. 19.10.2023 - 24 U 103/22.
Abgasskandal: Neue BGH-Rechtsprechung angewendet
Das OLG Karlsruhe hat erstmals die neue Rechtsprechung des BGH zum sog. Thermofenster angewendet und eine Herstellerin von Diesel-Pkw zu Schadensersatz verurteilt. Der Pkw-Herstellerin sei es nicht gelungen, die bestehende Verschuldensvermutung für ein fahrlässiges Verhalten zu widerlegen. Den Einwand eines unvermeidbaren Verbotsirrtums hielt das Gericht für nicht durchschlagend. Hier klicken und mehr erfahren zu OLG Karlsruhe, Urteile v. 22.08.2023 - 8 U 86/21 - 8 U 271/21 - 8 U 236/21 und 8 U 325/21.
Abgasskandal: Motorhersteller haften nur bei Vorsatz
Der BGH hat entschieden, dass Motorhersteller, die nicht zugleich Fahrzeughersteller sind, Kfz-Käufern im sog. Abgasskandal nur dann haften, wenn sie selbst nach den §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt oder dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Fahrzeuggenehmigungsverordnung EG-FGV vorsätzlich Beihilfe geleistet haben. Hier mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22.