KG - Beschluss vom 19.07.2004 (24 W 322/02)
I. Die Beteiligten zu I. (Antragstellerinnen) und zu II. sind die Wohnungseigentümer der Wohnanlage. Die Beteiligte zu III. ist die amtierende Verwalterin, die Beteiligte zu IV. die frühere Verwalterin der Wohnanlage. [...]