OLG Hamburg - Beschluss vom 16.07.2001 (2 Wx 47/01)
Die gemäß §§ 43 Abs. 1 S. 1, 27, 29 FGG form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 45 Abs. 1 WEG), aber nicht begründet, denn die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer [...]