BayObLG - Beschluss vom 09.02.2005 (2Z BR 170/04)
I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Der Antragsgegner ist Eigentümer der im Aufteilungsplan mit Nummer 1 bezeichneten Ladeneinheit im Erdgeschoss; er hat [...]