OLG Hamm - Beschluss vom 22.12.2005 (15 W 375/04)
I.) Die Beteiligten zu 1) bis 5) bilden die o.a. Eigentümergemeinschaft, der Beteiligte zu 6) ist deren Verwalter. Die Beteiligten streiten, soweit im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde noch von Interesse, [...]