OLG Hamm - Beschluss vom 13.02.2006 (15 W 163/05)
I. Die zu 1) beteiligten Antragsteller, die zu 2) beteiligten Antragsgegner und die Beteiligten zu 3) sind die Miteigentümer der eingangs genannten Wohnungseigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 4) verwaltet wird. [...]