LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.07.2015 (L 2 AS 4682/13)
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 5. September 2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Beteiligten streiten im [...]