LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 28.11.2012 (6 Ta 216/12)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.08.2012, Az.: 8 Ca 1036/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Das [...]