LSG Hamburg - Urteil vom 29.11.2012 (L1 KR 47/11 KL)
Es wird festgestellt, dass der Verfügungssatz 1 des Bescheides der Beklagten vom 14. März 2011 rechtswidrig war. Der Verfügungssatz 2 dieses Bescheides wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die [...]