LSG Bayern - Beschluss vom 21.12.2012 (L 11 AS 850/12 B ER)
I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird Ziffer I. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 06.11.2012 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, längstens bis zu einer [...]