LSG Bayern - Beschluss vom 26.07.2011 (L 2 SB 47/11 B)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 13. Januar 2011 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 500,00 EUR festgesetzt. [...]