BSG - Beschluß vom 20.12.2005 (B 1 KR 5/05 B)
I Der Kläger verlangte in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber von der beklagten Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) die Erstattung seiner Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 2.431,02 EUR. Er [...]