LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.12.2005 (9 TaBV 70/05)
Das Verfahren ist gemäß §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 246, 241 ZPO auszusetzen, weil der Betriebsrat als Beteiligter zu 2) derzeit ohne gesetzlichen Vertreter ist, § 241 Abs. 1 ZPO. Die Betriebsratsmitglieder A, [...]