LAG Hamburg - Urteil vom 21.09.2001 (6 Sa 46/01)
Der Kläger war seit dem 15. Februar 2000 bei der Beklagten als Eisenflechter zu einem Akkordstundenlohn von DM 18,50 brutto tätig. Basis der Beschäftigung war der Einstellungsschein' vom 14. Februar 2000 (Anlage K 1, [...]