BAG - Beschluß vom 19.12.2000 (5 AZB 16/00)
I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Beklagte handelt unter der Firma 'H' mit Spielen und Tonträgern. Er führt in D und in B je ein Geschäftslokal, in D mit zwei Mitarbeitern, [...]