BAG - Urteil vom 11.09.1997 (8 AZR 456/95)
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte den Kläger zu beschäftigen hat. Der Kläger war seit dem 12. Juni 1968 in dem Hotel- und Gaststättenbetrieb A als Koch und Küchenchef zu einem Monatslohn von 4.042,87 DM [...]