ArbG München - 06.09.1984 (11 Ca 6968/84)
'...Nach Einführung des § 611 a BGB ist die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig und darf somit auch ohne rechtliche Konsequenz bewußt wahrheitswidrig beantwortet werden. § 611 a Abs. 1 BGB verbietet u. a. jede [...]