OLG Hamm - Beschluss vom 10.03.2016 (III-5 RVGs 13/16)
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 7.795,00 € für seine Tätigkeiten im vorliegenden Verfahren eine Pauschgebühr in Höhe von 12.000,00 € (in Worten: zwölftausend Euro) bewilligt. [...]