OLG München - Beschluss vom 13.12.2016 (15 U 2407/16)
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 29.975,57 € festgesetzt. Ein überschießender Vergleichswert besteht nicht. I. Die Parteien haben im Berufungsverfahren über Schadensersatz und die Herausgabe von [...]