OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.05.2006 (I-17 W 26/06)
I. Die Klägerin hat einen Mahnbescheid über eine Hauptforderung von 177.929,57 EUR beantragt. Nach Widerspruch des Beklagten beauftragte sie einen Anwalt, den Mahnantrag in Höhe von 127.929,57 EUR zurückzunehmen und [...]