LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.03.2004 (9 Ta 38/04)
I. Der Kläger, der seit dem 03.06.2002 bei der Beklagten als Bäcker gegen Zahlung einer monatlichen Arbeitsvergütung in Höhe von 1.790,00 EUR brutto beschäftigt war, hat gegen die Beklagte beim Arbeitsgericht Mainz [...]